Mehr Sichtbarkeit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer

Auf den europäischen Straßen tummeln sich zahlreiche Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Fahrrad- und Motorradfahrer, sowie Autos, LKWS und E-Roller. Jeder Verkehrsteilnehmer muss für genügend Sichtbarkeit sorgen. Fahrzeuge verfügen über grundlegende Beleuchtungselemente, die eine ausreichende Sichtbarkeit gewährleisten. Manchmal können zusätzliche Scheinwerfer jedoch sinnvoll sein, um für noch mehr Sicherheit zu sorgen. Fußgänger und Radfahrer müssen zudem noch auf andere Dinge achten.

Fußgänger

Vor allem bei Dunkelheit, Nebel und Regen ist die Sicht auf der Straße stark eingeschränkt. Personen, die zu Fuß mit dem Roller oder Rad unterwegs sind, können dann oft nicht gut genug gesehen werden. Kinder können die Lage zudem oft noch nicht so gut einschätzen. Zunächst einmal sorgt helle Kleidung für mehr Sichtbarkeit, aber reflektierende Materialien auf Rucksäcken oder für die Kleidung. Besonders effektiv sind Warnwesten.

LKW

LKWs müssen über Scheinwerfer, Rückstrahler, Bremsleuchten, Nebelscheinwerfer und viele andere Beleuchtungselemente verfügen. Mit einem Zusatzscheinwerfer vom Spezialisten lässt sich die Sichtbarkeit zusätzlich erhöhen. Ideal geeignet sich LED Zusatzscheinwerfer, diese sollten über eine ansprechende Optik verfügen und müssen das ECE-Prüfsiegel enthalten. Bei der Montage von zusätzlicher Beleuchtung sollten Sie immer darauf achten, dass diesen den Bedingungen der StVO entspricht.

Radfahrer

Für Radfahrer sind Vorder- und Rücklicht bei schlechter Sicht sowieso Pflicht. Zudem muss das Fahrrad über die entsprechenden Reflektoren verfügen, unter anderem an den Pedalen. Mit reflektierender, leuchtender Kleidung, Rücksäcken und Fahrradhelmen mit Licht kann die Verkehrssicherheit zusätzlich erhöht werden. Des Weiteren gibt es Reflektorbänder für die Arme und Beine, die sich auch ideal für Fußgänger und Jogger am Abend eignen.

E-Roller und Tretroller

Das Fahren von E-Rollern ist in Deutschland ab 14 Jahren erlaubt. Wie Fahrräder müssen E-Roller über weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht verfügen, oft sind sie dennoch für andere Straßenverkehrsteilnehmer nicht ausreichend sichtbar. Kinder mit Scooter fahren zudem oft auf unerlaubt Radwegen und Fahrbahnen. Es gibt zwar keine Helmpflicht, das Tragen eines Helmes und reflektierender Kleidung ist für rollerfahrende Kinder und Erwachsene dennoch ratsam.

Motorräder und Motorroller

Motorroller und Motorräder müssen über eine entsprechende Beleuchtung nach den europäischen Richtlinien der StVZO verfügen. Wie beim Fahrrad und Scooter erhöhen auch bei Motorrad helle, reflektierende Kleidung und auffällige Helme die Sichtbarkeit. Des Weiteren sollten Motorradfahrer genügend Abstände zum Gegenverkehr einhalten und mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein. Die Reifen von Motorrollern sind mit reflektierenden Streifen ausgestattet, zusätzlich Sicherheit bringen reflektierende Sticker auf der Bespannung.