Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Neben entsprechender Arbeitskleidung muss auch der Arbeitsplatz der Beschäftigten selbst bestimmten Anforderungen genügen. Des Weiteren müssen Arbeitnehmer eine Einweisung bei technischen Geräten erhalten, um die Gefahr von Verletzungen zu vermeiden. Gefährden Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeiter dennoch auf eine fahrlässige Art und es kommt zu Unfällen, müssen sie für den Schaden selbst aufkommen.
Arbeitsschutz als Schutz der Gesundheit ist Pflicht des Arbeitgebers
Am Arbeitsplatz verbringen wir einen großen Teil unserer Zeit. Dementsprechend sollte dieser sicher gestaltet sein. Der Arbeitsschutz soll arbeitende Menschen gesund erhalten und vor Verletzungen, Unfällen, sowie Folgeschäden im Alter schützen. Generell geht es darum, vorzusorgen, bevor es zu Beeinträchtigungen kommt. Zur Sicherheit am Arbeitsplatz zählen neben Arbeitsräumen selbst auch sichere Verkehrs- und Fluchtwege, Gebäude und Schutzkleidung. Des Weiteren muss geklärt werden, ob Belastungen durch Lärm, Staub oder andere Einflüsse bestehen. Eine besondere Rücksicht gilt zudem Schwangeren und Jugendlichen.
Strafen durch Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz
Kommen Arbeitgeber ihrer Pflicht nicht nach, können sie sich sogar strafbar machen. Entstehen schwere Unfälle, weil Arbeitgeber Handlungen unterlassen, die Arbeitnehmer schützen sollen – müssen Sie mitunter mit einem BG Regress rechnen. Die Berufsgenossenschaft fordert also Schadensersatz vom Unfallverursacher. Des Weiteren können auch Bußgelder fällig werden, wenn Vorschriften zur Unfallverhütung nicht eingehalten werden. Körperverletzungen oder gar fahrlässige Tötungen sind hingegen eine Straftat und können mit Freiheitsstrafen belegt werden.
Technischer und medizinischer Arbeitsschutz
Technischer Arbeitsschutz umfasst die passende Arbeitskleidung, Sicherheit von Geräten und fachliche Unterweisungen für Mitarbeiter an Maschinen und Geräten. Beim medizinischen Arbeitsschutz geht es darum, das körperliche, seelische und geistige Wohlbefinden der Angestellten aufrechtzuerhalten. Hierfür ist die Kooperation mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, sowie die Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Sicherheitsfachleuten notwendig.
Sozialer Arbeitsschutz
Überdies gibt es einen sozialen Arbeitsschutz. Dieser berücksichtigt vor allem die Bedürfnisse von Jugendlichen und Schwangeren. Für Jugendliche ist ein Praktikum oft der erste Einblick ins Berufsleben, sie unterliegen einem besonderen Schutz. Schüler ab 15 Jahren dürfen beispielsweise jährlich vier Wochen lang in den Ferien jobben, mehr ist nicht erlaubt. Des Weiteren darf ein Arbeitstag für Jugendliche höchstens 8 Stunden dauern, Überstunden sind tabu. Des Weiteren dürfen Jugendliche nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten. Für werdende und stillende Mütter gelten ähnliche Regeln. Zudem muss zwischen den Arbeitstagen mindestens eine Ruhezeit von 11 Stunden gewährt werden.